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Umwelt und Entsorgung

Batteriegesetz (BattG)

Im Lieferumfang von Elektrogeräten können oder könnten sich ggf. Batterien oder Akkus befinden, die zum Betrieb notwendig sind. Im Zusammenhang mit dem Verkauf dieser Batterien oder Akkus sind wir als Vertreiber gemäß dem Batteriegesetz (BattG) verpflichtet unsere Kunden auf folgendes hinzuweisen: Altbatterien dürfen nicht in den Hausmüll. Verbraucher sind gesetzlich verpflichtet Batterien zu einer geeigneten Sammelstelle zu bringen. Sie können Batterien und Akkus unentgeltlich hier zurückgeben:

  • bei einer öffentlichen Sammelstelle

  • dort wo Batterien und Akkus verkauft werden

  • auf dem Postweg an unser Versandlager Etrona GmbH, Karlsplatz 3, DE- 80335 München
    Altbatterien enthalten wertvolle Rohstoffe, die wieder verwertet werden.

Batterien und Akkus sind mit dem Symbol einer durchgekreutzen Mülltonne gekennzeichnet.

 

Die Mülltonne bedeutet: Batterien und Akkus dürfen nicht in den Hausmüll.

Die Zeichen unter den Mülltonnen stehen für: Pb für Blei; Cd für Cadmium; Hg für Quecksilber. Diese chemischen Zeichen signalisieren, dass eine bestimmte Grenzmenge der angegebenen chemischen Stoffe in diesem Batterietyp überschritten wird:

  • HG: mehr als 0,0005 Gewichtspozent Quecksilber

  • Cd: mehr als 0,002 Gewichtsprozent Cadmium

  • Pb: mehr als 0,004 Gewichtsprozent Blei.

Sie finden diese Hinweise auch noch einmal in den Begleitpapieren der Warensendung oder in der Bedienungsanleitung des Herstellers.

 

Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)

Im Warensortiment der Etrona GmbH befinden sich auch Elektrogeräte (z.B. Küchengeräte), die unter das ElektroG fallen. Das Symbol für die getrennte Sammlung von Elektro- und Elektronikgeräten stellt eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern dar. Die Entsorgung dieser Elektrogeräte im Hausmüll ist nach dem ElektroG (Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten), verboten! Sie sind als Verbraucher zur Entsorgung über die örtlichen Sammel- und Rückgabesysteme der Kommune verpflichtet. Verbraucher können Ihre Elektro-Altgeräte kostenlos bei einer der kommunalen Sammelstellen abgeben.

Weitere Hinweise zum Batteriegesetz finden Sie im Verbrauerbereich der Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien (GRS) [www.grs-batterien.de]. Informationen zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz finden Sie auf der Homepage des Bundesministerium für Umwelt in der Rubrik Abfall: [www.bmu.de]

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